Das CO2 - Aufteilungsgesetz stellt neue Anforderungen an die von Vermietern von Wohnraum zu erstellenden Nebenkostenabrechnungen. Diese Anforderungen sind ab dem Abrechnungszeitraum 2023 zu erfüllen.
Der WEG steht ein Ermesen zu, ob sie die komplette Ladeinfrastruktur für E-Autos schafft oder dem Wohnungseigentümer nur die Errichtung einer Wall-Box gestattet