Eine gesetzliche Betreuung dient der gesetzlichen Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung, sei es physischer und/oder psychischer Natur nicht in der Lage sind ihre alltäglichen regelungsbedürftigen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass eine gesetzliche Betreuung nicht mit einer Entmündigung gleichzusetzten ist. Die gesetzliche Betreuung sollte vielmer als eine Unterstützung gesehen werden.
Sie, ein Angehöriger oder eine Ihnen nahestehende Person benötigt Hilfe? Hierzu berate ich Sie gerne über die erforderlichen Schritte und den Ablauf eines Betreuungsverfahrens.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass eine gesetzliche Betreuung zu Unrecht eingerichtet wurde, berate und vertrete ich Sie ebenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Betreuungsgericht.