Das Familienrecht gehört zu den umfassenden Rechtsgebieten und beeinhaltet eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen.
Sie haben sich von Ihrem Partener bzw. Ehepartner getrennt oder haben dies möglicherweise erst noch vor? Oder Sie wurden selbst verlassen? In diesen Fällen berate und vertrete ich Sie sowohl
außergerichtlich, als auch gerichtlich zu allen Trennungsfolgen bis hin zur Scheidung.
Meine Beratung und Vertretung umfasst insbesondere das Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt und auch
Elternunterhalt), Sorgerecht, Umgangsrecht, Güterrecht, Scheidungsrecht etc.