Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zeichne ich mich durch weitreichende theoretische als auch praktische Kenntnisse in dem Rechtsbereich aus, der das Handeln des Staates
gegenüber seinen Bürgern regelt. Im öffentlichen Baurecht unterstütze ich Sie fundiert, wenn ein Verwaltungsakt gegen Sie erlassen wurde und Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben,
gegen den Sie Widerspruch einlegen oder Klage erheben möchten. Darüber hinaus kläre ich Sie auch umfassend über Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten auf und wahre Ihre Rechte gegenüber den
zuständigen Behörden, gleich, ob es um das Bauordnungsrecht oder Bauplanungsrecht geht.